1. In diesen allgemeinen Bedingungen werden im weiteren Text
folgende Begriffe mit nachfolgender Bedeutung verwendet,
falls nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wurde:
Verwender: der Verwender der allgemeinen Bedingungen
Käufer: die Gegenpartei des Verwenders, in der Ausübung
eines Berufs oder Firma handelnd Vertrag: der Vertrag
zwischen Verwender und Käufer.
Artikel 2 Allgemeines
1. Die Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen gelten
für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen dem Verwender
und einem Käufer, für den der Verwender diese Bedingungen
für gültig erklärt hat, sofern die Parteien nicht
ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen
abweichen.
2. Die vorliegenden Bedingungen gelten ebenfalls für alle
Verträge mit dem Verwender, an deren Durchführung Dritte
beteiligt werden müssen.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten
lediglich, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde,
dass diese unter Ausschluss dieser Bedingungen für den
Vertrag gelten. In diesem Fall werden möglicherweise
strittige Bestimmungen in den allgemeinen Bedingungen des
Verwender und Käufers nur für die Parteien gelten, falls sie
Teil der Bedingungen des Verwenders sind.
4. Falls eine oder mehrere Bestimmungen in diesen
allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder für nichtig
erklärt werden, gelten die restlichen Bestimmungen dieser
allgemeinen Bedingungen weiterhin in vollem Umfang. Der
Verwender und der Käufer werden in diesem Fall zusammen neue
Bestimmungen vereinbaren, welche die unwirksamen oder
nichtigen Bestimmungen ersetzen, wobei das Ziel und die
Tragweite der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich
berücksichtigt werden.
Artikel
3 Angebote und Offerten
1. Alle Angebote sind unverbindlich, außer wenn im Angebot
eine Frist für die Annahme genannt wird.
2. Die vom Verwender unterbreiteten Offerten sind
unverbindlich. Sie gelten für die Dauer von 30 Tagen, falls
nichts anderes angegeben wird. Der Verwender ist nur an
Offerten gebunden, wenn deren Annahme vom Käufer innerhalb
von 30 Tagen schriftlich bestätigt wird.
3. Lieferzeiten in Offerten des Verwenders sind Richtwerte
und geben dem Käufer bei einer Überschreitung kein Recht auf
Auflösung oder Schadensersatz, falls nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde.
4. Die Preise in den genannten Angeboten und Offerten
verstehen sich ohne MwSt. und anderen Erhebungen, sowie
Versandkosten und eventuell Transport- und
Verpackungskosten, falls nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde.
5. Falls die Annahme (in nebensächlichen Punkten) abweicht
von dem in der Offerte angenommenen Angebot ist der
Verwender nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann gemäß
dieser abweichenden Annahme nicht zustande, außer wenn der
Verwender etwas anderes angibt.
6. Eine zusammengestellte Preisangabe verpflichtet den
Verwender nicht zur Lieferung eines Teils der zu dem Angebot
oder der Offerte gehörigen Sachen zu einem entsprechenden
Teil des angegebenen Preises.
7. Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für
Nachbestellungen.
Artikel
4 Vertragsdurchführung
1. Der Verwender wird den Vertrag nach bestem Wissen und
Kräften und entsprechend der Anforderungen, die man an einen
Fachmann stellen kann, durchführen. Alles auf der Grundlage
des zu jenem Zeitpunkt bekannten Wissensstands.
2. Falls eine korrekte Durchführung des Vertrags das
erfordert, hat der Verwender das Recht bestimmte Tätigkeiten
von Dritten verrichten zu lassen.
3. Der Käufer sorgt dafür, dass dem Verwender alle Angaben,
deren Notwendigkeit der Verwender signalisiert hat oder von
denen der Käufer vernünftigerweise annehmen kann, dass diese
notwendig sind für die Vertragsdurchführung, rechtzeitig
gemacht werden. Falls die für die Vertragdurchführung
erforderlichen Angaben dem Verwender nicht rechtzeitig
gemacht wurden, hat der Verwender das Recht die
Vertragsdurchführung auszusetzen und / oder dem Käufer die
sich aus der Verzögerung ergebenden Zusatzkosten, zu den
üblichen Tarifen, in Rechnung zu stellen.
4. Der Verwender haftet nicht für Schaden, egal welcher Art,
welcher sich ergeben hat, weil der Verwender sich auf
Angaben stützte, die vom Käufer falsch und / oder
unvollständig gemacht wurden, außer wenn diese Unrichtigkeit
oder Unvollständigkeit für den Verwender erkennbar hätte
sein müssen.
5. Falls vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen
durchgeführt werden soll, kann der Verwender die
Durchführung jener Teile, die zu einer folgenden Phase
gehören, aussetzen, bis der Käufer die Resultate der
vorherigen Phase schriftlich genehmigt hat.
6. Falls die vom Verwender oder die vom Verwender
eingeschalteten Dritten im Rahmen des Vertrags an dem
Standort des Käufers oder an einem vom Käufer zugewiesenen
Einsatzort Arbeiten verrichten, sorgt der Käufer
unentgeltlich für die von den Mitarbeitern gewünschte
Ausrüstung, wenn diese angemessen ist.
7. Der Käufer stellt den Verwender von eventuellen
Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der
Durchführung des Vertrags Schaden erleiden und die dem
Käufer zur Last gelegt werden.
Artikel
5 Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt ab Werk/Geschäft/Lager des
Verwenders.
2. Falls die Lieferung gemäß "Incoterms" erfolgt, sind die –
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden –
„Incoterms“ anwendbar.
3. Der Käufer ist verpflichtet die Sachen in dem Moment, wo
sie ihm vom Verwender oder auf Veranlassung des Verwenders
geliefert werden, abzunehmen, beziehungsweise in dem Moment,
wo ihm diese laut Vertrag zur Verfügung gestellt werden.
4. Falls der Käufer die Abnahme verweigert oder es
unterlassen hat Angaben oder Anweisungen, die für die
Lieferung erforderlich sind, zu machen, hat der Verwender
das Recht die Sachen auf Rechnung und Risiko des Käufers zu
lagern.
5. Falls Sachen zugestellt werden, hat der Verwender das
Recht die Zustellkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden
dann gesondert in Rechnung gestellt.
6. Falls der Verwender vom Käufer Angaben für die
Vertragsdurchführung benötigt, fängt die Lieferzeit an,
nachdem der Käufer ihm diese zur Verfügung gestellt hat.
7. Falls der Verwender eine Lieferfrist angegeben hat, ist
diese nur ein Richtwert. Eine angegebene Lieferfrist ist
daher zu keinem Zeitpunkt eine äußerste Frist. Bei
Überschreitung einer Frist muss der Käufer den Verwender
schriftlich in Verzug setzen.
8. Der Verwender hat das Recht die Sachen in Teilen zu
liefern, außer wenn davon vertraglich abgewichen wird oder
die Teillieferung keinen selbständigen Wert darstellt. Der
Verwender hat das Recht derartige Lieferungen gesondert in
Rechnung zu stellen.
9. Falls vereinbart wurde, dass der Vertrag phasenweise
durchgeführt wird, kann der Verwender die Durchführung von
Teilen, die zu einer folgenden Phase gehören, aussetzen, bis
der Käufer die Ergebnisse der vorherigen Phase schriftlich
genehmigt hat.
10. Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit verleiht
keinesfalls ein Recht auf Schadensersatz, sofern das nicht
schriftlich vereinbart worden ist.
Artikel
6 Muster und Modelle
1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder
bereitgestellt wird, stellt dieses nur einen Richtwert dar,
dem die Sache nicht entsprechen muss, sofern nicht
ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Sache damit
übereinstimmen soll.
2. Bei Verträgen, die Immobilien zum Vertragsgegenstand
haben, werden Fläche oder andere Abmessungen und Angaben
ebenfalls nur als Richtwerte betrachtet, denen das Objekt
nicht entsprechen muss.
Artikel
7 Überprüfung und Reklamationen
1. Der Käufer ist verpflichtet die gelieferten Sachen bei
Ablieferung, jedoch auf jeden Fall in kürzester Zeit, zu
überprüfen oder überprüfen zu lassen. Dabei muss der Käufer
überprüfen, ob Qualität und Quantität der Lieferung mit dem
Vereinbarten übereinstimmen, zumindest den üblichen
Anforderungen im Handelsverkehr entsprechen.
2. Eventuell sichtbare Defekte oder Mängel müssen dem
Verwender innerhalb von drei Tagen nach Lieferung
schriftlich vermeldet werden. Verborgene Defekte oder Mängel
müssen innerhalb von drei Wochen nach deren Entdeckung,
spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach der
Lieferung, gemeldet werden.
3. Falls dem vorigen Absatz entsprechend rechtzeitig
reklamiert wurde, ist der Käufer weiterhin zur Abnahme und
Zahlung der gekauften Sachen verpflichtet. Wenn der Käufer
die mangelhaften Sachen zurücksenden möchte, erfolgt das mit
vorheriger, schriftlicher Genehmigung des Verwenders auf die
vom Verwender angegebene Art und Weise.
Artikel
8 Vergütungen, Preis und Kosten
1. Falls der Verwender einen festen Verkaufspreis mit dem
Käufer vereinbart hat, ist der Verwender trotzdem weiterhin
berechtigt Preiserhöhungen durchzuführen.
2. Der Verwender darf unter anderem Preissteigerungen
aufschlagen, falls sich in der Zeitspanne zwischen Angebot
und der Vertragdurchführung bezeichnende Preisänderungen,
beispielsweise in Bezug auf Wechselkurse, Löhne, Rohstoffe,
Halbfabrikate, Verpackungsmaterial, ergeben haben.
3. Die vom Verwender gehandhabten Preise verstehen sich ohne
MwSt. und eventuellen anderen Abgaben, sowie eventueller
vertragsbezogener Kosten, einschließlich Versand- und
Verwaltungskosten, sofern nichts anderes angegeben ist.
Artikel
9 Vertragsänderung
1. Falls sich während der Vertragsdurchführung herausstellt,
dass eine korrekte Durchführung der Arbeiten eine Änderung
und / oder Ergänzung erfordert, werden die Parteien
rechtzeitig und gemeinsam den Vertrag dementsprechend
anpassen.
2. Falls die Parteien eine Änderung und / oder Ergänzung
vereinbart haben, kann dies den Zeitpunkt der Durchführung
beeinflussen. Der Verwender wird den Käufer schnellstmöglich
darüber unterrichten.
3. Falls die Änderung und / oder Ergänzung des Vertrags
finanzielle und / oder qualitative Konsequenzen hat, wird
der Verwender den Käufer darüber vorab informieren.
4. Falls ein Festpreis vereinbart worden ist, wird der
Verwender dabei angeben, inwiefern die Änderung oder
Ergänzung des Vertrags eine Überschreitung dieses festen
Tarifs zur Folge hat.
5. Unbeschadet der entsprechenden Bestimmungen wird der
Verwender keinerlei Mehrkosten in Rechnung stellen, falls
die Änderung oder Ergänzung Folge von Umständen sind, die
ihm zur Last gelegt werden können.
Artikel
10 Zahlung
1. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum erfolgen, auf eine vom Verwender angegebene
Zahlungsart und in der auf der Rechnung ausgewiesenen
Währung. Beanstandungen hinsichtlich der Höhe der Rechnungen
berechtigen nicht zu einem Zahlungsaufschub.
2. Falls der Käufer nicht rechtzeitig innerhalb der Frist
von 14 Tagen zahlt, befindet er sich von Rechts wegen in
Verzug. Der Käufer schuldet dann Zinsen in Höhe von 1% pro
Monat, außer wenn die gesetzlichen Zinsen höher sind, denn
dann gelten letztere. Zinsen über den fälligen Betrag werden
ab dem Moment berechnet, an dem sich der Käufer in Verzug
befindet bis zum Zeitpunkt der Begleichung des vollständigen
Betrags.
3. Im Falle einer Auflösung, Insolvenz, Pfändung oder
gerichtlichen Vergleichsverfahren des Käufers werden die
Forderungen des Verwenders gegenüber dem Käufer sofort
fällig.
4. Der Verwender hat das Recht die von dem Käufer getätigten
Zahlungen in erster Linie für die Begleichung der Kosten,
dann für die Begleichung der angehäuften Zinsen über fällige
Beträge und schließlich zur Begleichung der Hauptsumme und
laufenden Zinsen zu verwenden.
Der Verwender kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein
Zahlungsangebot verweigern, wenn der Käufer eine andere
Reihenfolge der Anrechnung anweist.
Der Verwender kann die vollständige Tilgung der Hauptsumme
verweigern, wenn dabei nicht ebenfalls die angehäuften
Zinsen über fällige Beträge und laufenden Zinsen, sowie
Kosten, beglichen werden.
5. Der Verwender hat die Möglichkeit einen Rechnungszuschlag
in Höhe von 2% in Rechnung stellen. Dieser Zuschlag wird
nicht fällig bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum.
Artikel
11 Eigentumsvorbehalt
1. Alle vom Verwender gelieferten Sachen, einschließlich
eventueller Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software,
(elektronische) Dateien usw., bleiben Eigentum des
Verwenders bis der Käufer alle folgenden Pflichten aus allen
Verträgen, die er mit dem Verwender abgeschlossen hat,
erfüllt hat.
2. Der Käufer ist nicht befugt die unter Eigentumsvorbehalt
fallenden Sachen zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
3. Falls Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Sachen pfänden, beziehungsweise Rechte an ihnen bestellen
oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet den
Verwender so schnell, wie man angemessenerweise erwarten
darf, darüber zu unterrichten.
4. Der Käufer verpflichtet sich die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Sachen dauerhaft gegen Brand-, Explosions- und
Wasserschaden, sowie gegen Diebstahl, zu versichern. Er muss
auf die entsprechende Bitte hin sofort Einsichtnahme in die
entsprechende Police dieser Versicherung gewähren.
5. Die vom Verwender gelieferten Sachen, die kraft Punkt 1.
dieses Artikels unter Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nur
im Zuge einer üblichen Betriebsführung weiterverkauft und zu
keinem Zeitpunkt als Zahlungsmittel verwendet werden.
6. Für den Fall, dass der Verwender seine in diesem Artikel
genannten Eigentumsrechte ausüben will, erteilt der Käufer
bereits jetzt seine bedingungslose und unwiderrufliche
Genehmigung dem Verwender oder einem von diesem ernannten
Dritten alle Örtlichkeiten zu betreten, an denen sich das
Eigentum des Verwenders befindet und die Sachen wieder
mitzunehmen.
Artikel
12 Garantie
1. Der Verwender garantiert, dass die zu liefernden Sachen
den gesetzlichen Anforderungen, die man an sie stellen kann,
entsprechen und dass diese frei von jeglichen Mängeln sind.
2. Die unter 1. genannte Garantie gilt ebenso, falls die zu
liefernden Sachen für die Verwendung im Ausland bestimmt
sind und der Käufer dem Verwender diese Verwendung zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausdrücklich schriftlich
mitteilt.
3. Die unter 1. genannte Garantie gilt für die Dauer eines
Zeitraums von 12 Monaten nach Lieferung.
4. Falls die zu liefernden Sachen diesen Garantien nicht
entsprechen, wird der Verwender die Sache innerhalb einer
angemessenen Frist nach Erhalt, beziehungsweise, falls die
Rückgabe im angemessenen Rahmen nicht möglich ist,
schriftlicher Meldung des Mangels auf Seiten des Käufers,
nach Ermessen des Verwenders, ersetzen, für Reparatur sorgen
oder dem Käufer anteilig an der Rechnung eine Gutschrift
gewähren. Im Falle eines Ersatzes verpflichtet sich der
Käufer bereits jetzt dazu dem Verwender die ersetzte Sache
wieder zurückzuschicken und dem Verwender das Eigentum zu
verschaffen.
5. Die hier genannte Garantie gilt nicht, wenn:
- der Mangel infolge unsachgemäßen Gebrauchs oder
Zweckentfremdung entstanden ist
- ohne vorherige, schriftliche Genehmigung des Verwenders,
Käufer oder Dritte etwas an der Sache verändert oder
versucht haben etwas daran zu ändern oder diese entgegen
ihrer Bestimmung verwendet wird
- der Mangel infolge unterlassener oder fehlerhafter Wartung
entstand
- üblicher Verscheiß vorliegt.
6. Falls die vom Verwender gewährte Garantie eine Sache
betrifft, die von einem Dritten hergestellt wurde,
beschränkt sich die Garantie auf die Garantie vom jeweiligen
Hersteller für diese Sache.
Artikel
13 Inkassokosten
1. Falls der Käufer säumig ist oder sich in Verzug befindet
bei der Erfüllung einer oder mehrerer Pflichten, gehen alle
angemessenen Kosten zwecks außergerichtlicher Eintreibung
auf Rechnung des Käufers. Auf jeden Fall schuldet der
Käufer, wenn eine Geldforderung vorliegt, Inkassokosten. Die
Inkassokosten werden gemäß den - in der niederländischen
Rechtsprechung allgemein anerkannten - Methoden in
Inkassosachen berechnet.
2. Falls der Verwender höhere Kosten gemacht hat, die in
einem angemessenen Rahmen jedoch erforderlich waren, kommen
diese auch für eine Erstattung in Betracht.
3. Die eventuell gemachten, angemessenen Gerichts- und
Vollstreckungskosten gehen ebenfalls auf Rechnung des
Käufers.
4. Der Käufer schuldet Zinsen über die entstandenen
Inkassokosten.
Artikel
14 Aufschub und Auflösung
1. Der Verwender ist befugt die Erfüllung der Pflichten
aufzuschieben oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
- der Käufer die Vertragspflichten nicht oder nicht
vollständig erfüllt.
- der Verwender nach Vertragsabschluss erfährt, dass gute
Gründe zur Annahme der Käufer könne seine Pflichten nicht
erfüllen bestehen. Wenn ein guter Grund zur Annahme besteht,
dass der Käufer seine Pflichten nur teilweise oder nicht
korrekt erfüllen wird, wird der Aufschub nur gestattet, wenn
die Pflichtverletzung das rechtfertigt.
- der Käufer beim Vertragsabschluss gebeten wurde
Sicherheitsleistungen für die Erfüllung seiner vertraglichen
Pflichten zu bieten, und diese ausbleiben oder unzureichend
sind. Sobald die Sicherheitsleistung erbracht wurde,
erlischt das Aufschubrecht, sofern diese Erfüllung dadurch
nicht unangemessenerweise verzögert wurde.
2. Ferner ist der Verwender befugt den Vertrag aufzulösen
(auflösen zu lassen), falls sich Umstände ergeben, welche
die Vertragserfüllung unmöglich machen oder nach den
Grundsätzen billigen Ermessens nicht länger verlangt werden
kann, beziehungsweise falls sich anderweitige Umstände
ergeben, unter denen man die unveränderte Aufrechterhaltung
angemessenerweise nicht erwarten darf.
3. Falls der Vertrag aufgelöst wird, werden die Forderungen
des Verwenders gegenüber dem Käufer sofort fällig. Falls der
Verwender die Einhaltung seiner Pflichten aufschiebt, behält
er sich seine gesetzlich und vertraglich verankerten
Ansprüche weiterhin vor.
4. Der Verwender hat jederzeit das Recht Schadensersatz zu
fordern.
Artikel
15 Rückgabe der zur Verfügung gestellten Sachen
1. Falls der Verwender dem Käufer bei der
Vertragsdurchführung Sachen zur Verfügung gestellt hat, ist
der Käufer verpflichtet diese innerhalb von 14 Tagen im
Originalzustand, mängelfrei und vollständig zurückzugeben.
Falls der Käufer diese Pflicht nicht erfüllt, gehen alle
sich daraus ergebenden Kosten auf seine Rechnung.
2. Falls der Käufer, egal aus welchem Grunde, nach
entsprechender Mahnung, immer noch in Verzug bleibt die
unter Punkt 1. genannte Pflicht zu erfüllen, hat der
Verwender das Recht sich daraus ergebenden Schaden und
Kosten, einschließlich Kosten für Ersatz, bei dem Käufer
einzufordern.
Artikel
16 Haftung
1. Falls die vom Verwender gelieferten Sachen Mängel
aufweisen, beschränkt sich die Haftung des Verwenders dem
Käufer gegenüber auf die unter „Garantie“ in diesen
Bedingungen genannten Regelungen.
2. Der Verwender haftet für direkten Schaden, den der Käufer
erleidet und der direkte und ausschließliche Folge eines
Versäumnisses ist, das dem Verwender zur Last gelegt werden
kann ist. Für eine Erstattung wird jedoch nur derjenige
Schaden, für den der Verwender versichert ist oder für den
er angemessenerweise hätte versichert sein sollen,
berücksichtigt.
3. Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden:
- angemessene Kosten für die Feststellung der Ursache und
des Umfangs des Schadens, sofern sich die Feststellung auf
den Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;
- die eventuellen, angemessenen Kosten, die gemacht wurden
um der mangelhaften Leistung des Verwenders gemäß Vertrag
doch noch zu entsprechen, außer wenn dieser Mangel dem
Verwender nicht zur Last gelegt werden kann;
- angemessene Kosten, die zwecks Verhinderung oder
Begrenzung von Schaden gemacht wurden, sofern der Käufer
beweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten
Schadens, der in diesen allgemeinen Bedingungen gemeint
wird, geführt haben.
4. Der Verwender haftet zu keinem Zeitpunkt für indirekten
Schaden, einschließlich Folgeschaden, Gewinnausfall,
entgangene Einsparungen und Schaden durch betrieblichen
Stillstand.
5. Die in diesen Bedingungen aufgenommenen
Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden
absichtlich oder grob fahrlässig vom Verwender oder seinen
Angestellten verschuldet wurde.
Artikel
17 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr eines Verlusts oder Beschädigung der Produkte,
die Vertragsgegenstand sind, geht auf den Käufer dann über,
wenn diese dem Käufer rechtlich und/oder tatsächlich
geliefert wurden und damit dem Einflussbereich des Käufers
oder eines vom Käufer angewiesenen Dritten überstellt
wurden.
Artikel
18 Höhere Gewalt
1. Die Parteien sind nicht verpflichtet zur Erfüllung
jeglicher Pflicht, wenn sie daran infolge eines Umstands
gehindert werden, der weder verschuldet wurde noch von
Gesetzes wegen, aufgrund einer Rechtshandlung oder allgemein
üblicher Auffassungen auf ihre Rechnung geht.
2. Höhere Gewalt bedeutet in diesen allgemeinen Bedingungen
– zusätzlich zu den gesetzlichen und gerichtlich
festgelegten Definitionen – alle von außen einwirkenden
Ursachen, vorhersehbar oder nicht, auf welche der Verwender
keinen Einfluss hat, wodurch der Verwender jedoch nicht in
der Lage ist seine Pflichten zu erfüllen.
Arbeitsniederlegungen in der Firma des Verwenders gehören
dazu, aber auch der Umstand, dass Lieferanten und/oder
Subunternehmer des Verwenders nicht oder nicht rechtzeitig
ihren Pflichten nachkommen.
3. Der Verwender hat auch das Recht sich auf höhere Gewalt
zu berufen, falls der Umstand, der eine (weitere)
Vertragserfüllung verhindert, eintritt, nachdem der
Verwender seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
4. Die Parteien können für die Dauer des Zeitraums, in dem
die höhere Gewalt andauert die Vertragspflichten aussetzen.
Falls dieser Zeitraum länger als 6 Monate andauert, hat jede
Partei das Recht den Vertrag - ohne jegliche
Schadensersatzpflicht der anderen Partei gegenüber
-aufzulösen.
5. Soweit der Verwender bei Eintritt der höheren Gewalt
unterdessen seinen Vertragspflichten nachgekommen ist oder
diesen nachkommen können wird, und dem nachgekommenen,
beziehungsweise nachzukommenden, Teil ein selbständiger Wert
zukommt, hat der Verwender das Recht den bereits
nachgekommenen, beziehungsweise nachzukommenden Teil separat
in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet diese
Rechnung so zu begleichen, als wenn es sich um einen
gesonderten Vertrag handeln würde.
Artikel
19 Freistellung von Ansprüchen
1. Der Käufer stellt den Verwender von Ansprüchen Dritter
frei bezüglich geistiger Eigentumsrechte über die vom Käufer
erteilten Materialien und Angaben, die bei der
Vertragsdurchführung verwendet wurden.
2. Falls der Käufer dem Verwender Informationsträger,
elektronische Dateien oder Software usw. übermittelt,
garantiert dieser, dass die Informationsträger,
elektronische Dateien oder Software frei von Viren und
Defekten sind.
Artikel
20 Geistiges Eigentum und Urheberrechte
1. Unbeschadet der Bestimmungen in diesen allgemeinen
Bedingungen behält sich der Verwender die Rechte und
Befugnisse vor, die dem Verwender aufgrund der Urheberrechte
zustehen.
2. Es ist dem Käufer nicht gestattet Veränderungen an den
Sachen vorzunehmen, außer wenn sich aus der Art der
gelieferten Sachen etwas anderes ergibt oder wenn
schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
3. Die im Zusammenhang mit dem Vertrag eventuell vom
Verwender erstellten Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme,
Software und andere Materialien oder (elektronische)
Dateien, bleiben Eigentum des Verwenders, unabhängig davon,
ob diese dem Käufer oder Dritten zur Verfügung gestellt
wurden, falls nichts anderes vereinbart wurde.
4. Alle vom Verwender eventuell übermittelten Unterlagen,
wie Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software,
(elektronische) Dateien usw., sind ausschließlich für den
Gebrauch auf Seiten des Käufers bestimmt. Ohne vorherige
Genehmigung des Verwenders dürfen diese nicht vervielfältigt
oder veröffentlicht werden und Dritten auch keinerlei
Mitteilungen darüber gemacht werden, außer wenn sich aus der
Art der Unterlagen etwas anderes ergibt.
5. Der Verwender behält das Recht die eventuellen, durch die
Ausführung der Arbeiten angeeigneten Kenntnisse für andere
Zwecke zu verwenden, sofern dabei Dritten keine
vertraulichen Informationen zugetragen werden.
Artikel
21 Geheimhaltung
1. Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller
vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit
ihrem Vertrag voneinander oder aus anderer Quelle erhalten
haben. Informationen gelten als vertraulich, wenn diese von
einer Partei mitgeteilt wurden oder wenn sich dies aus der
Art der Information ableiten lässt.
2. Falls der Verwender aufgrund einer gesetzlichen
Bestimmung oder eines Gerichtsurteils verpflichtet ist,
vertrauliche Informationen von Gesetzes wegen oder auf
gerichtliche Veranlassung den entsprechenden Dritten zu
erteilen, und der Verwender sich zur Sache nicht auf ein
gesetzliches, beziehungsweise gerichtlich anerkanntes oder
zugestandenes Recht auf Zeugnisverweigerung berufen kann,
ist der Verwender nicht zu Schadensersatz oder Entschädigung
verpflichtet und hat die Gegenpartei nicht das Recht auf
Vertragsauflösung aufgrund jeglichen Schadens, der dadurch
entstanden ist.
Artikel
22 Personalabwerbung
1. Der Käufer wird für die Dauer der Vertragslaufzeit, sowie
ein Jahr nach Vertragsende, in keiner Weise, außer wenn dies
mit dem Verwender gründlich besprochen wurde, Mitarbeiter
des Verwenders oder von Unternehmen, die der Verwender im
Zuge der Durchführung dieses Vertrags beauftragt hat und die
bei der Vertragsdurchführung zugegen sind (oder waren),
einzustellen, beziehungsweise anderweitig, direkt oder
indirekt, für sich arbeiten zu lassen.
Artikel
23 Gerichtsstand
1. Der Gerichtsstand liegt ausschließlich bei dem Gericht,
welches für den Sitz des Verwenders zuständig ist, außer
wenn das Amtsgericht befugt ist. Trotzdem hat der Verwender
das Recht bei einem Rechtsstreit das - von Gesetzes wegen
befugte - Gericht anzurufen.
2. Die Parteien werden erst dann gerichtliche Schritte
unternehmen, wenn sie vorher äußerste Anstrengungen
unternommen haben, um die Streitigkeit im gegenseitigen
Einvernehmen zu beseitigen.
Artikel
24 Anwendbares Recht
1. Jeder Vertrag zwischen dem Verwender und Käufer
unterliegt niederländischem Recht. Die Vereinbarung über
Verträge über den internatonalen Verkauf von Waren
(C.I.S.G.) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel
25 Änderung, Auslegung und Aufbewahrungsort der
Bedingungen
1. Diese Bedingungen können beim Verwender angefordert
werden.
2. Für Auslegungen des Inhalts und der Tragweite dieser
allgemeinen Bedingungen, ist immer der niederländische Text
entscheidend.
3. Es gilt stets die zuletzt hinterlegte Version, daher die
bei Vertragsabschluss gültige Version.